Einsatzgebiet rund um Meißen
Meißen und Umland
In welchen Orten saniert unser Partnerbetrieb Abwasserleitungen? In der Großen Kreisstadt Meißen und in zehn Gemeinden des Landkreises Meißen, von Niederau und Diera-Zehren im Nahbereich bis Strehla an der Elbe. Für jeden Ort gibt es eine eigene Seite mit den dort geltenden Regeln.
Zehn Gemeinden, je eine eigene Seite
Jede Ortsseite fasst zusammen, wer dort für das Abwasser zuständig ist, welche Satzung gilt und wie alt die Häuser laut Zensus sind. Die Große Kreisstadt führt die Liste an.
- MeißenAlle Leistungen für Meißen
- NiederauGemeinde im Landkreis Meißen
- Diera-ZehrenGemeinde im Landkreis Meißen
- KäbschütztalGemeinde im Landkreis Meißen
- PriestewitzGemeinde im Landkreis Meißen
- LommatzschStadt im Landkreis Meißen
- EbersbachGemeinde im Landkreis Meißen
- StauchitzGemeinde im Landkreis Meißen
- LampertswaldeGemeinde im Landkreis Meißen
- ThiendorfGemeinde im Landkreis Meißen
- StrehlaStadt im Landkreis Meißen
Das Gebiet in Kürze
- Welche Orte gehören dazu?
- Zehn Gemeinden: Niederau, Diera-Zehren und Käbschütztal im Nahbereich, dazu Priestewitz, Lommatzsch, Ebersbach, Stauchitz, Lampertswalde, Thiendorf und Strehla.
- Gilt überall dieselbe Satzung?
- Nein, jede Gemeinde regelt ihre Abwasserbeseitigung selbst oder über einen Verband. Die Ortsseiten nennen die jeweilige Quelle.
- Wie werden Einsätze im Umland geplant?
- Nach Absprache mit Ihnen und dem Partnerbetrieb, ausgeführt von der Zentrale in Großröhrsdorf aus.
Jeder Ort hat seine eigenen Regeln
Wo die öffentliche Leitung endet und was zur privaten Anlage gehört, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Abwassersatzung fest. Deshalb lässt sich die Regel eines Ortes nicht auf den Nachbarort übertragen.
Ein Beispiel: Nach § 2 Abs. 2 der Niederauer Abwassersatzung in der Fassung vom 02.12.2025 gehört der erste Prüfschacht im privaten Bereich, höchstens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt, noch zum öffentlichen Anschlusskanal. In Meißen dagegen zählen Prüf- und Übergabeschächte nach § 2 Abs. 3 der städtischen Satzung zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage.
Vor jeder Sanierung sollte daher geklärt sein, welche Satzung am Grundstück gilt und ob eine Genehmigung oder Abnahme durch die Gemeinde nötig ist.
Quellen:AbwS Niederau, AbwS Meißen
Planung und Termine im Umland
Einsätze außerhalb der Stadt werden genauso vorbereitet wie in Meißen: Anfrage, Klärung am Telefon, Termin nach Absprache. Zusagen zu Anfahrt oder Uhrzeit geben wir nicht, der Partnerbetrieb stimmt den Termin direkt mit Ihnen ab.
- Ortsteil und Zufahrt zum Grundstück angeben
- Lage von Schacht oder Revisionsöffnung beschreiben
- Schreiben der Gemeinde zur Prüfung beilegen, falls vorhanden
Fragen zum Einsatzgebiet
Mein Ort steht nicht in der Liste, kann ich trotzdem anfragen?
Ja, schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir klären mit dem Partnerbetrieb, ob ein Einsatz möglich ist. Der Betrieb arbeitet bundesweit, Termine werden je nach Lage vereinbart.
Ist ein Auftrag außerhalb der Stadt teurer?
Das hängt vom Auftrag ab und steht im Angebot des Partnerbetriebs. Die Richtwerte für die Verfahren gelten im ganzen Gebiet gleich.
Wer ist in meiner Gemeinde für den Kanal zuständig?
Das ist je nach Ort die Gemeinde selbst oder ein Abwasserzweckverband. Auf der Seite Ihres Ortes finden Sie den Träger mit Quellenangabe.
Brauche ich im Umland eine Genehmigung für die Sanierung?
Ob eine Genehmigung oder Abnahme nötig ist, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Klären Sie das am besten vor Beginn der Arbeiten mit Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Verband.
Anfrage aus dem Umland stellen
Nennen Sie uns Ort und Anliegen, wir melden uns und planen den Einsatz mit dem Partnerbetrieb.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Kontakt